Allgemeinde Geschäftsbedingungen

  1. Bei einer Vermietung eines Mietobjektes oder Gegenstandes bleibt die verliehene Ware stets unser Eigentum.
  2. Bei Lieferung, Aufbau sowie Abbau eines unserer Mietobjektes sind wir stets über bauliches Veränderungen sowie Standortverlegung dieser, sofort in Kenntnis zu setzen.
  3. Bei Beschädigung oder Diebstahl der ausgeliehenen Ware oder Mietobjektes haftet der Mieter. Reparaturkosten, Ersatzkosten sowie Neuanschaffungskosten liegen beim Mieter.
  4. Die Reservierung oder Buchung eines unserer Mietobjekte erhält mit Ihrer Unterschrift volle Wirksamkeit.
  5. Eine Stornierung oder Absage ist per sofort bekannt zu geben. Eine kostenfrei Stornierung muss mindestens 21 Tage vor dem Veranstaltungstermin schriftlich bekannt gegeben werde. Telefonische Absagen sowie Absagen per SMS, Messenger, Whatsapp Nachrichten sind bei uns nicht gültig. Die Stornierung betrifft sowohl Mietobjekte als auch Personalkosten. Bei Absagen bei Schlechtwetter, Sturm, Gewitterwarnung oder nicht optimalen Bedingungen werden zwischen 50% bis 80% Stornokosten berechnet. Kontaktieren Sie uns um gegebenfalls einen Ersatztermin oder eine Lösung im Innenbereich zu finden.
  6. Nach einer Vertragsbestätigung ist eine Reduzierung der Buchung nicht mehr möglich. Adaptierungen zu unserem Angebot sind soweit für uns im Bereich es möglichen machbar und realisierbar.
  7. Nach erbrachter Leistung erfolgt unserer Rechnungslegung als PDF elektronisch per Email. Wenn nicht anders vereinbart erfolgt die Begleichung unserer offenen Rechnung nach 30 Tagen. Wir behalten uns das Recht vor auch kürzere Zahlungsziele vorzunehmen. Beispielsweise bei Selbstabholung ist die Miete in Bar zu entrichten sowie eine angemessene Kaution für das Mietobjekt zu hinterlegen.
  8. Bei Vermietung unserer Gastrogeräte ist eine Einschulung für die Betriebnahme als auch die Reinigung vorgesehen. Bei stark verunreinigten Geräten wird eine zusätzliche Reinigungsgebühr je nach Aufwand eingefordert oder von der Kaution abgezogen.
  9. Bei Hindernissen oder einer erschwerten Anlieferung durch Stufen unebene Wege sind wir im Vorfeld in Kenntnis zu setzen.
  10. Wartezeiten oder Stehzeiten die ihrerseits verursacht werden können unter Umständen verrechnet werden. Dazu zählen, suchen und finden eines optimalen Stromanschlußes, Ansprechperson ist am Tag der Veranstaltung nicht anwesend oder nicht erreichbar wodurch Stehzeiten beim Aufbau entstehen.
  11. Rechnungslegung. Bei Angaben eines falschen Firmennamens, Rechnungsanschrift oder UID Nummer behalten wir uns das Recht vor den für den entstandenen bürokratischen Mehraufwand zu verrechnen.
  12. Anlieferung: Laut unserem Angebot kommen wir rechtzeitig für den Aufbau unserer Mietobjekte diese benötigen je nach Aufwand 1-2 Stunden. Benötigen Sie eine frühere Aufbauzeit oder wünschen, dass wir eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn fertig sind, sind wir vor Angebotslegung davon in Kenntnis zu setzen.
  13. Verspätete Anlieferung: Sollten unsere Logistiker aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse, z.B. Unfall und Stau verspätet zu Ihrer Veranstaltung kommen, weichen wir nicht von unserem angebotenen Honorar ab. Unfälle können passieren und Niemand trägt Schuld daran.